Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: Jänner 2024)


1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB sind gültig für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (im Folgenden der Kunde) einerseits und Dr. Elisabeth Skardarasy (im Folgenden die Auftragnehmerin) andererseits.

1.2. Bei Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als durch den Kunden aner­kannt. Es gelten ausschließlich die Zahlungs- und Lieferbedingungen der Auftragnehmerin, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung ebenfalls einver­standen erklärt.

1.3. Der Kunde stimmt zu, dass – sofern er selbst AGB verwendet – im Zweifel von den hier vorliegenden Bedingungen auszugehen ist, wenn nicht schriftlich Änderungen vereinbart wurden.

1.4. Die Auftragnehmerin kann jederzeit ihr Recht wahrnehmen, diese AGB zu ändern, zu aktualisieren und zu adaptieren. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung der AGB.

1.5. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden, so bleibt die Verbindlichkeit der übrigen erhalten. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Zweck und Sinn am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige von der Auftragnehmerin erstellte Angebot. Die Auftragnehmerin kann aufgrund der Eigenschaften der Textarbeit nur dann verbindliche Angebote erstellen, wenn der Kunde umfassende Angaben zum Auftrag leistet (Textprobe und/oder Erläuterung des gewünschten Leistungsumfanges).

2.2. Die Auftragnehmerin erstellt Kostenvoranschläge nach bestem Wissen und Gewissen, kann jedoch aufgrund der Eigenschaften der Textarbeit keine Gewähr für die hundertprozentige Einhaltung der Kostenvoranschläge leisten. Sollte sich eine Kostenerhöhung von mehr als 15 % ergeben, informiert die Auftragnehmerin ihren Kunden vorab.

2.3. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald die zu bearbeitenden Unterlagen der Auftragnehmerin zusammen mit einer schriftlichen Auftragserteilung unter Verweis auf die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen.

2.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge, die sich nach Vertragsabschluss ergeben, zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

2.5. Hat die Auftragnehmerin bereits vor Vertragsabschluss Leistungen erbracht, die über das übliche Maß einer Angebotserstellung hinausgehen (z. B. umfassende Konzepterstellung), so erkennt der potenzielle Kunde an, dass die Auftragnehmerin Vorleistungen erbracht hat. Diese darf die Auftragnehmerin in angemessener Höhe in Rechnung stellen.

 

3. Leistungsumfang, -abwicklung und Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. Änderungen bereits gültiger Aufträge sind wirksam, wenn sie der Kunde schriftlich bestätigt.

3.2. Im Rahmen der Vereinbarungen besitzt die Auftragnehmerin bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, zu prüfen, ob Daten, die er der Auftragnehmerin zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte es zu einer Klage Dritter gegenüber der Auftragnehmerin wegen einer entsprechenden Rechteverletzung kommen, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin schad- und klaglos zu halten.

3.4. Der Kunde sagt der Auftragnehmerin zu, sämtliche Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er trägt den Aufwand, der durch falsche, unvollständige oder eigenmächtig geänderte Angaben entsteht.

3.5. Die Zahl und das Ausmaß der im Preis inkludierten Text- und Konzeptüberarbeitungen ist Vereinbarungssache.

 

4. Lieferung und Lieferfristen

4.1. Wünscht der Kunde einen konkreten Liefertermin, muss dieser im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart werden.

4.2. Voraussetzung für die pünktliche Lieferung seitens der Auftragnehmerin stellt die rechtzeitige Übermittlung der Daten und Informationen durch den Kunden dar.

4.3. Eine nachträgliche Änderung des Leistungsumfanges kann die Lieferfrist verlängern und bedarf einer neuen Vereinbarung des Liefertermins.

4.4. Sollte die Auftragnehmerin einen ausdrücklich vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Lieferverzug durch den Eintritt von höherer Gewalt (unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse) verursacht wurde; die Lieferfrist verlängert sich im Ausmaß des Verzugs.

4.5. Die Auftragnehmerin hat den Liefertermin eingehalten, wenn nach bestem Wissen anzunehmen ist, dass die Leistung den Kunden rechtzeitig – also spätestens am Tag der vereinbarten Lieferung – erreicht. Den Versand von Unterlagen nimmt die Auftragnehmerin mit gebotener Sorgfalt vor, sie haftet jedoch nur für Schäden, die innerhalb ihres Verantwortungsbereiches durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Bei Lieferung durch Dritte (zum Beispiel am E-Mail- oder Postweg) trägt der Kunde die Gefahr des Verzugs, des Verlusts oder der Beschädigung.

 

5. Preise und Zahlung

5.1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Entgeltanspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Entgelthöhe wird vertraglich festgelegt.

5.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Absicherung und zur Deckung des Aufwandes einen Vorschuss von 25 % zu verlangen. Ebenso ist es der Auftragnehmerin erlaubt, bei längerfristigen Aufträgen (über vier Wochen) Teilzahlungen zu einzufordern.

5.3. Für die erbrachte Leistung wird entweder eine Pauschale vereinbart oder der vorab festgesetzte Stundensatz (pro begonnener Stunde) verrechnet

5.4. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

5.5. Der Mindestauftragswert beträgt € 50,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

5.6. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer bis spätestens 14 Tage nach Honorarnotenausstellung ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto einzuzahlen. Bei Zahlungsverzögerung fallen eine Mahngebühr sowie Mahnzinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz an.

 

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die ihr der Kunde zur Verfügung stellt, sofern diese nicht ohnehin öffentlich zugänglich sind.

6.2. Die Auftragnehmerin gibt ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden dessen Daten nicht an Dritte weiter.

6.3. Die Daten von Kunden werden soweit aus betrieblichen Gründen nötig maschinell erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Bestimmungen der DSGVO werden von der Auftragsnehmerin eingehalten.

6.4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Daten des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu sichern und zu schützen. Aufgrund der technischen Voraussetzungen kann jedoch ein Eingriff Dritter sowie der Datenverlust nicht zur Gänze ausgeschlossen werden.

6.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie von Lektorats- und Korrektoratsleistungen sowie eingebrachten Buchprojekten zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Rechtsansprüche des Kunden aufzubewahren.

 

7. Urheberschaft, geistige Neuschöpfungen und Nutzungsrechte

7.1. Sowohl bei Korrektorat und Lektorat als auch bei der Betreuung von Buchprojekten verbleibt das Urheberrecht beim Kunden. Im Ausnahmefall kann dieses jedoch auf die Auftragnehmerin übergehen, wenn das Ausmaß der Textbearbeitung das übliche Maß so deutlich übersteigt, dass eine eigene geistige Neuschöpfung entsteht.

7.2. Der Kunde darf die Auftragnehmerin-Schöpfungen (Texte und Konzepte) ohne schriftliches Einverständnis nicht verändern. Jede Nachahmung, auch wenn es sich nur um Teile handelt, ist unzulässig.

7.3. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das uneingeschränkte und zeitlich unbefristete Nutzungsrecht an einer Auftragnehmerin-Schöpfung, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart. Das Urheberrecht verbleibt aber in jedem Fall bei der Auftragnehmerin.

7.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin-Leistungen keinesfalls an Dritte zu übertragen

7.5. Der Auftragnehmerin steht es frei, ihren Kunden– auch nach der Leistungserfüllung – als Referenz anzuführen, sofern der Auftrag nicht unter Ghostwriting fällt. Außerdem besitzt die Auftragnehmerin grundsätzlich das Recht, als Urheberin einer Leistung angeführt zu werden, wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen.

 

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Die Auftragnehmerin bemüht sich um einwandfreie, mit größter Sorgfalt erbrachte Leistungen, kann jedoch, den Eigenschaften der Textarbeit entsprechend, keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit erbringen. Die Auftragnehmerin haftet daher lediglich bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, im Falle rechtmäßiger Haftbarkeit maximal bis zum Betrag des jeweiligen Auftragswertes.

8.2. Insbesondere stilistische Änderungsvorschläge, die vom individuellen Sprachgefühl abhängen, sind von der Haftung ausgenommen.

8.3. Der Kunde hat etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, an die Auftragnehmerin schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel müssen ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen an die Auftragnehmerin gemeldet werden. Das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistung ist vom Kunden zu beweisen.

8.4. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Austausch der Leistung zu. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht, besitzt der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung des vereinbarten Honorars. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

8.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung der Auftragnehmerin auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Die Auftragnehmerin führt eine Grobkontrolle durch und haftet nicht bei Klagen Dritter, wenn der Kunde die Inhalte genehmigt oder vorgegeben hat. Für die Richtigkeit der Inhalte der zu korrigierenden Texte und für deren rechtliche Zulässigkeit übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

8.6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler, die nach Übergabe der Leistung an den Kunden durch Dritte oder diesen selbst verursacht wurden.

 

9. Leistungen durch Dritte

9.1. Sollten zur Auftragserfüllung vom Kunden gewünschte Fremdleistungen notwendig sein, so kann der Kunde diese entweder selbst beauftragen oder der Auftragnehmerin dafür eine Vollmacht erteilen. Kosten, die der Auftragnehmerin aus dieser Korrespondenz mit Dritten entstehen, hat der Kunde zu tragen.

9.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge selbst auszuführen oder nach Absprache mit dem Kunden an Dritte zu übergeben (‚Fremdleistung‘). Ebenso ist es der Auftragnehmerin erlaubt, Erfüllungsgehilfen auszuwählen, sofern diese über das notwendige Fachwissen verfügen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort ist der Auftragnehmerin-Sitz

10.2. Als Gerichtsstand wird für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Auftragnehmerin-Sitz vereinbart.

10.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.


Impressum & Kontakt  Datenschutz  AGB  Referenzen

2024 © Dr. Elisabeth Skardarasy